Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes ¹

Wenn finanzielle Sorgen oder eine aussichtslos erscheinende Überschuldung zu einem Problem geworden sind, bieten die Beratungsstellen Unterstützung und Hilfe zur Überwindung finanzieller Notsituationen durch außergerichtliche und gerichtliche Entschuldungsverfahren an.


Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes ist im Kreis Herzogtum Lauenburg flächendeckend vertreten. Neben den drei Beratungsstellen in Geesthacht, Mölln und Lauenburg, bietet die Schuldnerberatung zusätzlich Außensprechstunden in Wentorf bei Hamburg, Sandesneben und Schwarzenbek an.

Der persönliche Erstkontakt findet im Rahmen unserer offenen Sprechstunde statt. Diese wird von jeder Beratungsstelle einmal wöchentlich angeboten. Näheres entnehmen Sie bitte dem Link „Öffnungszeiten und Beratungsorte“.

Wichtig:

  • Um die Wartezeit während der Sprechstunde zu verkürzen, bitten wir Sie die Formulare unter „Infomaterial zum Download“ vor der Sprechstunde auszufüllen.

  • Erforderliche Belege mitbringen: Aktuelle Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen (Gehaltsmitteilungen, Bescheide über öffentliche Leistungen etc.), sowie Nachweise über Kosten für Unterkunft (aktueller Mietvertrag, ggf. Grundbuchauszug) Ohne diese Unterlagen kann eine Beratung nicht stattfinden!


In dem Erstgespräch klären wir, ob eine Zusammenarbeit mit uns möglich ist und welche Wege der Schuldenregulierung Ihnen offen stehen.

Das Beratungsangebot ist vertraulich und unterliegt dem Datenschutz und der Schweigepflicht zum Sozialgeheimnis.

Anmeldeformulare zum Download

1

Merkblatt für Ratsuchende zur Vorbereitung des Erstgespräches in der Schuldnerberatung

2

„Anmeldebogen, Persönliche Daten“ und „Haushaltsplan, Einnahmen und Ausgaben“

3

Antrag auf Übernahme der Kosten einer Schuldnerberatung“

4

„Gläubigerliste“

5

Öffnungszeiten und Beratungsorte

6

Präventionsangebote

¹ Seit 1999 vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein als „geeignete Stelle“ anerkannt und gefördert nach
§ 305 der Insolvenzordnung..